Aufgrund der Sommerferien fällt die Bürgersprechstunde für Bürgergeldempfänger bis zum 02.08. einschließlich aus. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an wegert@ra-hinkelmann.de
Rechtsanwältin Julia Hinkelmann
Fachanwältin für Medizinrecht und Sozialrecht in Solingen und Velbert
Aufgrund der Sommerferien fällt die Bürgersprechstunde für Bürgergeldempfänger bis zum 02.08. einschließlich aus. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an wegert@ra-hinkelmann.de
Aufgrund des letzten Schultages muss heute leider die Bürgersprechstunde für Bürgergeldempfänger ausfallen. In dringenden Fällen senden Sie bitte eine E-Mail an wegert@ra-hinkelmann.de.
Guten Morgen,
leider gibt es immer weniger Anlaufstellen für Rechtsberatung zum Bürgergeld in Solingen. Daher richtet die Kanzlei vorübergehend eine Sprechstunde für Bürgergeldempfänger ein. Frau Rechtsanwältin Wegert berät jeden Freitag von 10h bis 12h zu sämtlichen Rechtsfragen des Bürgergelds. Sie können einfach ohne telefonische Voranmeldung mit sämtlichen erforderlichen Unterlagen in die Kanzlei kommen.
Ich freue mich außerordentlich zum 01.01.2024 meine neue Kollegin und langjährige Weggefährtin Rechtsanwältin Katja Wegert zur Unterstützung in der Kanzlei begrüßen zu dürfen!
In einem aktuellen von mir geführten Verfahren hat das LSG NRW mit deutlichen Worten dargelegt, dass auch ein unter dreijähriges Kind einen Therapiestuhl als Hilfsmittelzweitversorgung für den Kindergarten durch die Krankenkasse erhalten muss, um die Integration des Kindes in den Kreis der gleichaltrigen Kinder durch den Besuch der Kita zu gewährleisten. Die beklagte Krankenkasse hatte sich auf den Standpunkt gestellt, dass sie erst ab dem Alter von drei Jahren einen Therapiestuhl für die Kita bewilligen müsse. Dieses sehr erfreuliche Berufungsurteil ist meines Wissens in der Zwischenzeit rechtskräftig geworden.
LSG NRW, Urteil vom 19.05.2022, Az: L 9 SO 360/20
Anbei ein immer noch aktueller Beitrag zum Thema Kostenübernahme für elektronische Kommunikationshilfen. UnterstAAtzte_Kommunikation_1_2011_Versorgung_Elektronische_Kommunikationshilfe_Hinkelmann
Ich wünsche allen ein frohes und vor allem gesundes Jahr 2021! Wir sind zu den gewohnten Zeiten weiterhin für Sie da!
Das Landessozialgericht Bayern hat in einem Urteil vom 30.04.2019 die Beklagte Krankenkasse verpflichtet die Klägerin mit einer Oberschenkel-Sportprothese zu versorgen. Das Gericht wies darauf hin, dass nach aktuellem Recht den individuellen Wünschen der Menschen mit Behinderungen größeres Gewicht beizumessen ist als nach der früheren Rechtslage. Damit können sportliche Belange bei der Hilfsmittelversorgung nicht mehr kategorisch von den Krankenkassen abgelehnt werden.
Wir tun es auch und sind weiterhin erreichbar! Per Telefon oder Video-Chat!
Bleiben Sie gesund und bis bald!