Bürgersprechstunde findet wieder statt

Ab heute findet die Bürgersprechstunde für Bürgergeldempfänger von Frau Rechtsanwältin Wegert wieder wie gewohnt von 10h bis 12h in den Kanzleräumlichkeiten in Solingen statt. Sie können gerne in dieser Zeit mit Ihren Unterlagen kommen und erhalten eine Ersteinschätzung.  Eine telefonische Anmeldung ist nicht erforderlich.

Bürgersprechstunde

Guten Morgen,

leider gibt es  immer weniger Anlaufstellen für Rechtsberatung zum Bürgergeld in Solingen. Daher richtet die Kanzlei vorübergehend eine Sprechstunde für Bürgergeldempfänger ein. Frau Rechtsanwältin Wegert berät jeden Freitag von 10h bis 12h zu sämtlichen Rechtsfragen des Bürgergelds. Sie können einfach ohne telefonische Voranmeldung mit sämtlichen erforderlichen Unterlagen in die Kanzlei kommen.

 

Landessozialgericht NRW spricht zweijährigem Kind Therapiestuhl für die Kita zu!

In einem aktuellen von mir geführten Verfahren hat das LSG NRW mit deutlichen Worten dargelegt, dass auch ein unter dreijähriges Kind  einen Therapiestuhl als Hilfsmittelzweitversorgung für den Kindergarten durch die Krankenkasse erhalten muss, um die Integration des Kindes in den Kreis der gleichaltrigen Kinder durch den Besuch der Kita zu gewährleisten. Die beklagte Krankenkasse hatte sich auf den Standpunkt gestellt, dass sie erst ab dem Alter von drei Jahren einen Therapiestuhl für die Kita bewilligen müsse. Dieses sehr erfreuliche Berufungsurteil ist meines Wissens in der Zwischenzeit rechtskräftig geworden.

LSG NRW, Urteil vom 19.05.2022, Az: L 9 SO 360/20

 

Frohes neues Jahr!

Ich wünsche allen ein frohes und vor allem gesundes Jahr 2021! Wir sind zu den gewohnten Zeiten weiterhin für Sie da!

Bundesteilhabegesetz muss auch bei Hilfsmittelversorgungen berücksichtigt werden

Das Landessozialgericht  Bayern hat in einem Urteil vom 30.04.2019 die Beklagte Krankenkasse verpflichtet die Klägerin mit einer Oberschenkel-Sportprothese zu versorgen. Das Gericht wies darauf hin, dass nach aktuellem Recht den individuellen Wünschen der Menschen mit Behinderungen größeres Gewicht beizumessen ist als nach der früheren Rechtslage. Damit können sportliche Belange bei der Hilfsmittelversorgung nicht mehr kategorisch von den Krankenkassen abgelehnt werden.