Das Bundesarbeitsgericht hat am 28.01.2025 entschieden, dass digitale Gehaltsabrechnungen grundsätzlich zulässig sind. Im konkreten Fall hatte eine EDEKA Mitarbeiterin auf Erteilung einer Gehaltsabrechnung in Papierform geklagt. Das Gericht hielt ein digitales Dokument in einem passwortgeschützten digitalen Mitarbeiterpostfach jedoch für ausreichend.
BAG, Urteil vom 28.01.2025, 9 AZR 487/24