Ich freue mich außerordentlich zum 01.01.2024 meine neue Kollegin und langjährige Weggefährtin Rechtsanwältin Katja Wegert zur Unterstützung in der Kanzlei begrüßen zu dürfen!
Landessozialgericht NRW spricht zweijährigem Kind Therapiestuhl für die Kita zu!
In einem aktuellen von mir geführten Verfahren hat das LSG NRW mit deutlichen Worten dargelegt, dass auch ein unter dreijähriges Kind einen Therapiestuhl als Hilfsmittelzweitversorgung für den Kindergarten durch die Krankenkasse erhalten muss, um die Integration des Kindes in den Kreis der gleichaltrigen Kinder durch den Besuch der Kita zu gewährleisten. Die beklagte Krankenkasse hatte sich auf den Standpunkt gestellt, dass sie erst ab dem Alter von drei Jahren einen Therapiestuhl für die Kita bewilligen müsse. Dieses sehr erfreuliche Berufungsurteil ist meines Wissens in der Zwischenzeit rechtskräftig geworden.
LSG NRW, Urteil vom 19.05.2022, Az: L 9 SO 360/20
Anspruch auf das technisch machbare
Anbei ein immer noch aktueller Beitrag zum Thema Kostenübernahme für elektronische Kommunikationshilfen. UnterstAAtzte_Kommunikation_1_2011_Versorgung_Elektronische_Kommunikationshilfe_Hinkelmann
Rechtsanwältin Hinkelmann ist jetzt auch Fachexpertin der EnableMe Community
Frohes neues Jahr!
Ich wünsche allen ein frohes und vor allem gesundes Jahr 2021! Wir sind zu den gewohnten Zeiten weiterhin für Sie da!
Bundesteilhabegesetz muss auch bei Hilfsmittelversorgungen berücksichtigt werden
Das Landessozialgericht Bayern hat in einem Urteil vom 30.04.2019 die Beklagte Krankenkasse verpflichtet die Klägerin mit einer Oberschenkel-Sportprothese zu versorgen. Das Gericht wies darauf hin, dass nach aktuellem Recht den individuellen Wünschen der Menschen mit Behinderungen größeres Gewicht beizumessen ist als nach der früheren Rechtslage. Damit können sportliche Belange bei der Hilfsmittelversorgung nicht mehr kategorisch von den Krankenkassen abgelehnt werden.
STAY AT HOME!
Wir tun es auch und sind weiterhin erreichbar! Per Telefon oder Video-Chat!
Bleiben Sie gesund und bis bald!
Angehörigen-Entlastungsgesetz entlastet Kinder von Pflegebedürftigen
Zum 01.01.2020 ist das Angehörigen-Entlastungsgesetz in Kraft getreten. Wichtigste Änderung ist hier die Entlastung von Kindern im Rahmen des sogenannten Elternunterhaltes. Pflegebedürftige, die zum Beispiel die Kosten für einen Heimplatz nicht allein tragen können, erhalten auf entsprechenden Antrag Leistungen der Sozialhilfe. „Angehörigen-Entlastungsgesetz entlastet Kinder von Pflegebedürftigen“ weiterlesen